Renteneintrittsalter für Frauen
- Frauen gehen später in Rente
- oft finanzielle Nachteile
- Regeleintritt mit 67 Jahren
- ggf. ab 63 Jahren
- Im Durchschnitt gehen Frauen etwas später als Männer in Rente. Aufgrund geringerer Löhne und Beitragszeiten fallen die Renten durchschnittlich fast um die Hälfte geringer aus als bei Männern.
- Das reguläre Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch ein früherer Eintritt möglich ist.
- Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente drohen bis auf wenige Ausnahmen Abzüge von 0,3 Prozent je Monat.
Durchschnittliches Renteneintrittsalter von Frauen
In den vergangenen Jahren hat das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern gleichermaßen zugenommen. Dabei lässt sich die reguläre Altersrente von der Rente aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit unterscheiden:
Jahr | Renten wegen Erwerbsminderung Männer | Renten wegen Erwerbsminderung Frauen |
---|---|---|
1995 | 52,7 | 50,9 |
2000 | 52,2 | 50,3 |
2005 | 50,5 | 49,2 |
2010 | 50,9 | 49,8 |
2015* | 52,1 | 51,2 |
2017 | 52,4 | 51,4 |
Jahr | Renten wegen Alters Männer | Renten wegen Alters Frauen |
---|---|---|
1995 | 62,3 | 62,5 |
2000 | 62,2 | 62,3 |
2005 | 63,1 | 63,2 |
2010 | 63,8 | 63,3 |
2015* | 63,9 | 64,9 |
2017 | 64 | 64,1 |
Jahr | Renten Insgesamt Männer | Renten Insgesamt Frauen |
---|---|---|
1995 | 59,8 | 60,5 |
2000 | 59,8 | 60,5 |
2005 | 60,7 | 61 |
2010 | 60,7 | 60,7 |
2015* | 61,9 | 62,7 |
2017 | 61,7 | 61,9 |
* inkl. Sondereffekt durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
Reguläres Rentenalter für Frauen
Zwischen 2012 und 2029 wird das reguläre Renteneintrittsalter für Frauen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dies ist der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Geburtenzahlen geschuldet und wurde im Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz verankert.
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | Jahr des Renteneintritts |
---|---|---|
1946 | 65 Jahre | 2011 |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate | 05.2015 bis 04.2016 |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate | 10.2020 bis 09.2021 |
1958 | 66 Jahre | 2024 |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 05.2026 bis 04.2027 |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 07.2027 bis 06.2028 |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 09.2028 bis 08.2029 |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 11.2029 bis 10.2030 |
1964 | 67 Jahre | 01.2031 bis 12.2031 |
Wer eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann allerdings auch weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Um diese Wartezeit zu erfüllen, kann man sich Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Zeiten der Kindererziehung und Pflege anrechnen lassen. Nicht eingerechnet werden hingegen längere Zeiten der Arbeitslosigkeit.
angerechnet werden… | nicht angerechnet werden… |
---|---|
Kindererziehung | Längere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Arbeitslosenhilfe |
Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen | Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente |
Kurzzeitige Arbeitslosigkeit | Ausnahme: Arbeitslosigkeit infolge von Firmeninsolvenz oder Firmenaufgabe |
Bezug von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Insolvenzgeld | |
Wehr- und Zivildienst |
Minderung und Mehrung der Rente
Bei einem Renteneintritt vor dem 67. Lebensjahr müssen Frauen mit Abschlägen rechnen – und nehmen damit erhebliche Verluste der gesamten Rente in Kauf.
Alter | Rentenabschlag | Rentenhöhe | Rentenkürzung | Gesamtverlust bei einem Bezug bis 87 Jahre |
---|---|---|---|---|
67 | 0 | 1.400,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
66 | -0,036 | 1349,60 € | 50,40 € | 12700,80 € |
65 | -0,072 | 1299,20 € | 100,80 € | 26611,20 € |
64 | -0,108 | 1248,80 € | 151,20 € | 41731,20 € |
63 | -0,144 | 1198,40 € | 201,60 € | 58060,80 € |
Umgekehrt erhöht ein späterer Renteneintritt die Rente. Und das sogar um 0,5 Prozentpunkte je Monat, d. h. ganze 6 Prozent im Jahr.
Wer mindestens 35 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Rente gehen. In diesem Fall gelten Abzüge von monatlich 0,3 Prozent des eigentlichen Rentenbezugs bis zu maximal 18 Prozent. Durchschnittlich liegen die Abzüge bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren dann bei 14,4Prozent.
Gerade für Frauen, die in der Regel weniger Rente erhalten als Männer, stellen die Abschläge dabei nicht selten empfindliche Einbußen dar. Durchschnittlich liegt das Alterseinkommen etwa nur bei der Hälfte dessen, was Männer durch die gesetzliche, die betriebliche und die private Rente erhalten. Geschuldet ist dies der häufigeren Teilzeitarbeit, den geringeren Durchschnittslöhnen und der geringeren Anzahl rentenversicherungspflichtiger Jobs bei Frauen.
Renteneintritt mit 60 Jahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Frauen bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Das ist jedoch hinfällig und es ist nur noch ein vorzeitiger Renteneintritt mit 63 Jahren vorgesehen. Dazu müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein:
- Geburtsjahr vor 1952
- Versicherungsnachweis von mindestens 15 Jahren
- mindestens 120 Pflichtbeiträge nach dem Erreichen des 40. Lebensjahre
Sind diese Bedingungen erfüllt, wird bei der Inanspruchnahme der Rente ein Abschlag von 18 Prozent berechnet.
Schwerbehinderte Frauen
Schwerbehinderte haben die Möglichkeit, bereits mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Dazu muss ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegen. Haben sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt, drohen keine Abschläge. Bei einer Inanspruchnahme der Rente ab 60 hingegen gelten ebenfalls Abschläge.
Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit
Bei anhaltender Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Renteneintritt mit 63 Jahren möglich:
- Geburtsjahr vor 1952
- Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren
- Arbeitslosigkeit bei Renteneintritt
- anhaltende Arbeitslosigkeit von mindestens 52 nach Erreichen des 58 Lebensjahres und 6 Monaten
- alternativ: mindestens 24 Monate in Altersteilzeit vor Erreichen des 63. Lebensjahres
Der internationale Vergleich
Das Renteneintrittsalter wurde in Deutschland im Jahr 1992 auf damals 65 Jahre angeglichen, nachdem der Europäische Gerichtshof eine Ungleichbehandlung beim Rentenalter als unzulässig erklärt hat. Dennoch zeigen sich weiterhin Unterschiede.
In den meisten Ländern gehen Frauen früher als Männer in Rente. In Deutschland liegt der Durschnitt bei Frauen bei 61,9 Jahren, während Männer schon mit 61,7 Jahren in Rente gehen. Anders sieht es z. B. in Frankreich aus: Hier arbeiten Frauen durchschnittlich bis 59,7 Jahre, Männer lediglich bis 59,1 Jahre. Noch größer ist der Unterschied in Spanien: Während sich Männer durchschnittlich mit 61,8 Jahren in den Ruhestand begeben, arbeiten Frauen bis 63,4 Jahre weiter.
Weiterführendes
- Eine Studie des DIW Berlin zum Renteneintritt von Frauen: https://www.diw.de/de/diw_01.c.618190.de/publikationen/wochenberichte/2019_14_1/erhoehung_des_renteneintrittsalters_fuer_frauen__mehr_beschaeftigung__aber_hoeheres_sozialpolitisches_risiko.html
Tipps für mehr Rente, die Frauen kennen sollten:
Eine Dokumentation des BR zu Frauen in der Rentenfalle:
Dieses Video erklärt die Abschläge bei vorgezogenem Renteneintritt:
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